Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.09.1992

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3218
OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91 (https://dejure.org/1992,3218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.1992 - 20 W 230/91 (https://dejure.org/1992,3218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 1992 - 20 W 230/91 (https://dejure.org/1992,3218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, Nr. 3 § 22 Abs. 1 S. 2
    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer bei Austausch einer Elektroheizung durch eine Gasetagenheizung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beheizung einer Eigentumswohnung; Ersatz einer Elektroheizung; Gasheizung; Bauliche Veränderung; Duldung der Wohnungseigentümer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1494
  • MDR 1992, 1053
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91
    Die Annahme des Landgerichts, daß im nachträglichen Einbau der Gasheizung in die Sondereigentumseinheit der Antragsgegnerin zwar eine bauliche Veränderung liege (Zum Begriff der baulichen Veränderung: OLG Frankfurt OLGZ 80, 78, 80), hierin aber kein erheblicher Nachteil für die Antragsteller gesehen werden könne (§§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1, 3 WEG ), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die gewünschte Umstellung der Wärmeversorgung von Nachtspeicheröfen auf Gas kann jedenfalls nicht aus sicherheitstechnischen Aspekten in Frage gestellt werden; denn die Gefahr einer Gasexplosion ist beim heutigen Stand der Technik als Beeinträchtigung zu vernachlässigen (OLG Düsseldorf WuM 2003, 41; OLG Frankfurt WuM 1992, 561 f.; siehe auch BayObLG ZWE 2002, 315/317).
  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im

    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2002 - 3 Wx 95/02

    Zustimmung zu der Einrichtung eines Gasanschlusses zur Versorgung einer Wohnung;

    Eine solche eher theoretische Gefahr bleibt beim heutigen technischen Standard und der weiten Verbreitung von Gasheizungen außer Betracht (OLG Fankfurt NJW-RR 1992, 1494; BayObLG WE 1986, 156/157).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5309
OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92 (https://dejure.org/1992,5309)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.1992 - 11 W 34/92 (https://dejure.org/1992,5309)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 1992 - 11 W 34/92 (https://dejure.org/1992,5309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Aussetzung eines Beschlußanfechtungsverfahrens während einer Zahlungsklage gegen einen Wohnungseigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentumerbeschluß; Anfechtung; Aussetzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1494
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92
    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, daß es im Verfahren der Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers keine »lnzidentkontrolle« von in diesem Zusammenhang bedeutsamen Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung gibt; deren Überprüfung bleibt vielmehr dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG vorbehalten, es sei denn, es läge - hier nicht gegeben - Nichtigkeit eines solchen Beschlusses vor (vgl. Palandt-Bassenge aaO., § 23 Rdnr. 14; BGHZ 107, 268, 270 f.).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92
    Hat er im Anfechtungsverfahren letztlich Erfolg (vgl. § 45 Abs. 2 WEG ), so wird zwar - wenn die titulierte Zahlungsverpflichtung bereits erfüllt ist - keine eigentliche Vollstreckungsabwehrklage nach § 45 Abs. 3 WEG in Verbindung mit § 767 ZPO mehr in Betracht kommen, wohl aber ein Rückabwicklungsanspruch (vgl. Zöller, ZPO , § 767 Rdnr. 2 Stichwort »Bereicherungsklage« unter Hinweis auf BGHZ 83, 278, 280; Rdnr. 8).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Deren Überprüfung bleibt vielmehr dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG vorbehalten, es sei denn, es läge Nichtigkeit eines solchen Beschlusses vor (vgl. etwa OLG Karlsruhe WuM 1992, 567; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 212; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 16 WEG Rz. 14).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1997 - 20 W 135/97

    Bestimmtheitsgrundsatz bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    In der Sache haben die Vorinstanzen mit Recht angenommen, daß das Grundbuchamt gemäß §§ 3, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2 WEG bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum prüfen muß, ob der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt ist (OLG Frankfurt am Main OLGZ 1980, 416 = Rpfleger 1980, 391; OLG Köln NJW-RR 1993, 204 = ZMR 1992, 511 = MittRhNotK 1992, 219 = WEM 1993, 76; BayObLG Rpfleger 1993, 335; KEHE/Ertl/Albrecht a.a.O. Einl. E 11; Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn 19, 20).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 20 W 391/05

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses; Nichteinladung von

    Deren Überprüfung bleibt vielmehr dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG vorbehalten, es sei denn, es läge Nichtigkeit eines solchen Beschlusses vor (vgl. etwa OLG Karlsruhe WuM 1992, 567; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 212; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 16 WEG Rz. 14).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Diese Teile des Plans müssen in sich und mit der Teilungserklärung widerspruchsfrei übereinstimmen, weil sonst gegen den sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen und dadurch Grund zu späterem Streit gelegt wird (vgl. BayObLG WE 1992, 290; OLG Köln ZMR 1992, 511/512).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 16 Wx 61/04

    Weitere Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss nur bei ausdrücklicher

    Hat sie im Anfechtungsverfahren letztlich Erfolg, so kommt für sie ein Folgenbeseitigungsanspruch in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 1494, 1495).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.1996 - 3 W 212/95

    Wohnungseigentum

    Der Eintragungsantrag ist dann gemäß § 18 GBO zurückzuweisen oder es ist eine Zwischenverfügung zur Behebung des Hindernisses zu erlassen (vgl. OLG Köln ZMR 1992, 511, 512).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 72/02

    Übereinstimmende Erledigungserklärung im Wohnungseigentumsverfahren -

    Der anfechtende Wohnungseigentümer ist in der Regel ausreichend dadurch gesichert, dass er - sofern die Anfechtung erfolgreich ist - einen Rückabwicklungsanspruch gegen die Gemeinschaft hat (OLG Karlsruhe WuM 1992, 567/568).
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